Brandschutz

Die Forderung der Deutschen Bauordnung zum Brandschutz ist in der Musterbauordnung einfach und allgemein regelt. § 14 sagt dazu aus: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Genauer ist in der Musterbauordnung geregelt wie die einzelnen Bauteile wie Wände, Dächer oder Decken beschaffen sein sollen. Verbindlich sind jedoch die Regelungen in den einzelnen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer.

Brandreaktion
Die Brandreaktion eines Produkts oder Materials gibt Aufschluss über das Verhalten bei der Entstehung und Entwicklung eines örtlichen Brandes bis um Flammenüberschlag oder dem Ausbrechen eines Flächenbrandes ab.
Eine gute Brandreaktion muss der Ausbreitung des Brandes entgegenwirken und eine Evakuierung ermöglichen.

Die Brandreaktion eines Produkts wird auf der Grundlage von 3 Kriterien bestimmt:
  • Brennbarkeit (Hauptklasse, bezeichnet durch einen Buchstabencode von A 1 -F)
  • Rauchentwicklung (S-Klasse, s 1-s 3) das „s“ steht dabei für smoke
  • Brennende Tropfenbildung (D-Klasse, d 0-d 2) das „d“ steht dabei für drops
  •       A1       Materialien, die nicht zu einem Brand beitragen. (noch vor dem Flammenüberschlag)
    A2 Materialien, die nur unbedeutend zu einem Brand beitragen. (noch vor dem Flammenüberschlag)
    B Materialien, die zwar nicht vor dem Flammenüberschlag zu einem Brand beitragen, allerdings danach.
    C Materialien, die bei einem örtlichen Brand vor dem Flammenüberschlag nach mehr als 10 Minuten zu einem Brand beitragen können.
    D Materialien, die bei einem örtlichen Brand vor dem Flammenüberschlag im Zeitraum zwischen 2 und 10 Minuten zu einem Brand beitragen können.
    E Materialien, die bei einem örtlichen Brand vor dem Flammenüberschlag innerhalb der ersten zwei Minuten zu einem Brand beitragen können.
    F Materialien, die geprüft werden, jedoch nicht der Klasse E genügen.
    NPD Keine Leistungen angegeben.

     

    Hauptklasse Beschreibung
    A1
    Nicht brennbare Produkte
    A2
    B  Brennbare Produkte
    C
    D
    E
    F

     

    Klasse Beschreibung
    S1 Begrenzte Rauchentwicklung
    S2
    S3 Unbegrenzte Rauchentwicklung

    Klasse  Beschreibung
    D0 Keine Tropfenbildung
    D1
    D2  Unbegrenzte Tropfenbildung
     
    Brandwiderstand
    Der Brandwiderstand eines Konstruktionsteils gibt auch ebenfalls Aufschluss über das Verhalten während eines sich entwickelnden Brandes ab.
    Ein guter Brandwiderstand wird den Brand auf den davon betroffenen Brandabschnitt begrenzen sowie ausreichend sichere Bedingungen für das Löschen und unter Kontrolle halten des Brandes garantieren (also ein Einstürzen während des Löschens vermeiden). Der Brandwiderstand einer Konstruktion - ausgedrückt in einem Buchstabencode und einer Zahl - sagt etwas über die Funktion des Elements (trennend oder nicht trennend / tragend oder nicht tragend) und über die Dauer des Brandwiderstandes aus. Die europäische Klassifikation bewertet 3 Teilkriterien:
  • Résistance (frz. für Tragfähigkeit)
  • Étanchéité (frz. für Ramabschluss)
  • Isolation (frz. für Dämmung / Hitzbarriere)
  • REI 30 = 30 Minuten Brandwiderstand
    REI 60 = 60 Minuten Brandwiderstand 

    Unilin hilft Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihres Projekts

    Abonnieren Sie unseren vierteljährlichen Newsletter

    Mit dem Newsletter von Unilin Insulation bleiben Sie stets über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden. Sie bekommen den Newsletter vierteljährlich ab 2024.

    Downloads

    Schauen Sie sich unsere Broschüren, technischen Blätter und andere Dokumente an